Teilnahme an Ferienfreizeiten für junge Flüchtlinge ermöglichen
Spiel, Spaß, Sport, sich erholen, nette Leute kennenlernen, Freundschaften schließen und neue Länder entdecken – für viele Kinder und Jugendliche ist die Teilnahme an Ferienfreizeiten ein selbstverständliches Jahreshighlight. Flüchtlingskindern stehen diese Erfahrungen jedoch nicht ohne weiteres offen. Für Flüchtlingskinder gelten jedoch nach wie vor besondere aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, die ihnen die Teilnahme an Freizeiten erschweren.
Seit Ende 2010 ist in Nordrhein-Westfalen die sogenannte „Residenzpflicht“ aufgehoben. Flüchtlingskinder können sich nun zumindest im gesamten Gebiet des Bundeslands Nordrhein-Westfalen rlaubnisfrei aufhalten. Die Einschränkungen gelten jedoch weiterhin für Reisen in andere Bundesländer und ins Ausland. Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW bittet daher alle Ausländerbehörden in NRW, sich auch in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten in andere Bundesländer und ins Ausland zu ermöglichen. Ausländerbehörden können auf Antrag im Einzelfall eine für die Dauer der Reise befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen. Dadurch wird zum Ende der Auslandsfahrt die Wiedereinreise nach Deutschland möglich.
Den Aufruf der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW finden Sie hier.