Grundlage für Inklusion: die UN-Behindertenrechtskonvention

Die Landesregierung NRW hat am 03. Juli 2012 den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ verabschiedet. Dieser Aktionsplan bildet laut Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider den sozialpolitischen Schwerpunkt der Landesregierung. Inklusion sei eine Mammut-Aufgabe, so Schneider weiter. Mit dem Aktionsplan will die Landesregierung die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in konkrete Landespolitik umsetzen.

Den Vetragstext und weitere Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention finden Sie hier.