Pakt mit der Jugend – Kriterien und Antragsverfahren 2010

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW fördert auch in 2010 Projekte im Rahmen „Pakt mit der Jugend“.

Zusätzlich zu den bereits gemeinsam beschlossenen Kriterien, von denen mindestens drei erfüllt sein sollen, sollen die Projekte

– einer Position des Kinder- und Jugendförderplans zugeordnet sein; grundsätzlich einem Paktpartner zuzuordnen sein;
– die Förderhöchstgrenze von 15.000 € nicht übersteigen; nach unten gilt die Bagatellgrenze in Höhe von 1.000 €   
– den Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan entsprechen.

 

Antragsverfahren:

– Die Träger stellen die Anträge über die landeszentralen Träger (G5). Diese versehen die Anträge mit einem Sichtvermerk und leiten die Anträge an die zuständigen Landschaftsverbände weiter.
– Frist für den Eingang der Anträge bei den Landeszentralen Trägern ist der 30.10.2009.
– Frist für den Eingang bei den Landschaftsverbänden ist der 15.11.2009 (Ausschlussfrist).
– Die Landschaftsverbände sammeln, erfassen und prüfen die eingegangen Anträge und legen dem Ministerium zusammengefasste Projektlisten vor, aus denen Thema und Inhalt der Projekte hervorgehen.
– Nach Freigabe der Projektlisten durch das MGFFl sollen die Projektförderungen, vorbehaltlich der rechtzeitigen Verabschiedung des Haushalts, im Februar 2010 erfolgen und abgeschlossen werden.

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