13 x Jugendsozialarbeit – Standpunkte und Diskussionsanregungen der Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit

„Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller
Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ Die Kernaussage des § 13 SGB VIII ist wesentlich handlungsleitend für die Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit in den deutschen Bundesländern.

 

In den nachfolgenden 13 Thesen beschreiben die Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit vor diesem Hintergrund ihre Position nach innen, um die Gemeinsamkeit in ihrem spezifischen Ansatz deutlich zu machen und nach außen – zur Anregung einer Diskussion in der Fachöffentlichkeit der Jugendsozialarbeit sowie zur Dokumentation des Selbstverständnisses der Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit.
Die Zielgruppe der jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf soll dabei insgesamt stärker in den Blick gerückt und auf die unverzichtbare Vernetzung der Ebenen (Bund – Land – Kommune) sowie auf die wichtige Scharnierfunktion von Landesarbeitsgemeinschaften aufmerksam gemacht werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit wünschen sich eine weiterführende Diskussion.

Die Thesen stehen hier zum Download bereit.