Kürzungen bei den Verpflichtungsermächtigungen des Bundes schränken Fördermöglichkeiten im SGB II ein
Mitte März erhielten viele Jobcenter eine Mitteilung des BMAS über die Mittelzuweisung für die kommenden Jahre und erlebten eine böse Überraschung. Denn die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2016, 2017 und 2018 wurden stark gekürzt. Damit wurde an vielen Standorten den Jobcentern die Planungsgrundlage für langfristig angelegte Förderangebote entzogen. Die Kürzung wurde vollzogen ohne die Länder vorher über diese Absicht zu informieren.
Initiativen einzelner Länder, Abgeordneter, Bundes- und Landesverbände versuchen Druck auf das Bundesministerium auszuüben, damit diese Kürzung zurück genommen werden. Anbei die Antwort des BMAS auf eine schriftliche Anfrage der Grünen in der Sache und eine Stellungnahme des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit.