Unbeschwerte Ferienerlebnisse für Flüchtlingskinder
Die Aktionsgemeinschaft und die ihr angeschlossenen Landesorganisationen fordern gemeinsam mit Flüchtlingsorganisationen des Landes, die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention weiter einzulösen. Das entsprechende Impulspapier „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge“ ist online verfügbar.
Unter den geflüchteten Kindern und Jugendlichen bedarf eine Gruppe des besonderen staatlichen Schutzes. Sie sind unbegleitet und minderjährig und müssen in Obhut genommen werden. Dabei muss der Wunsch der Minderjährigen oberste Maxime der Jugendhilfemaßnahmen bleiben.
Heute bittet die Aktionsgemeinschaft alle Ausländerbehörden in NRW, sich in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten im Ausland zu ermöglichen. Ausländerbehörden können auf Antrag im Einzelfall eine, für die Dauer der Reise befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen, damit zum Ende der Auslandsfahrt die Wiedereinreise nach Deutschland möglich ist.