Schule für Alle und von Anfang an!
Flüchtlingsrat NRW übergibt Forderungspapier an neue NRW-Landesregierung
In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW greift – nach geltender Gesetzeslage – keine Schulpflicht. Ein Anspruch auf regulären Schulbesuch besteht in Nordrhein-Westfalen erst nach Zuweisung zu einer Kommune. Damit bleiben immer mehr Flüchtlinge über einen immer längeren Zeitraum von der Schule ausgeschlossen. In einem Forderungspapier zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen in den Landesaufnahmeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen appellieren der Flüchtlingsrat NRW e.V. und 11 weitere Institutionen an die Landesregierung, u.a. die LAG Jugendsozialarbeit NRW, Beschulung von Anfang an zu gewährleisten. Die Hauptforderungen sind:
- Gesetzesanpassung: Schulpflicht ab Aufnahme in der Landesaufnahmeeinrichtung
- Beschulung zeitnah in regulären Schulen
- Beschulung durch qualifiziertes Lehrpersonal in den Landesaufnahmeeinrichtungen, während ein Schulplatz an einer regulären Schule gefunden wird
- zügige kommunale Zuweisung
- kommunale Zuweisung vorrangig in die Kommunen, in der die Kinder und Jugendlichen noch während der Unterbringungen in den Landesaufnahmeeinrichtungen zur Schule gehen
Die Landesregierung NRW ist gefordert, jetzt zu handeln, um Langzeitfolgen sowohl für die Betroffenen als auch für die Aufnahmegesellschaft zu vermeiden. In der Anlage die Pressemitteilung des Flüchtlingsrates und das Forderungspapier