Schulbezogene Jugendsozialarbeit in NRW jetzt durch Land und Kommune sichern
Nachdem die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag, für viele überraschend, keine weitere Förderung der an das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) angelehnten Schulsozialarbeit vorsieht, ist jetzt das Land NRW gefordert. Die Förderung aus BuT-Mitteln läuft offiziell Ende 2013 aus. Viele Kommunen haben allerdings die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nicht komplett verausgabt bzw. gebunden, so dass vielerorts eine Weiterfinanzierung bis zum Schuljahresende möglich ist.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW fordert die Landesregierung auf, gemeinsam mit den drei Fachministerien MAIS, MSW und MFKJKS im Sinne des Vorhabens „Kein Kind zurücklassen“ auch in der Schule präventiv sinnvolle und bereits vorhandene Arbeitsansätze der Schulsozialarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit in einer konzertierten Aktion nachhaltig zu sichern.
Die LAG JSA setzt sich dafür ein, dass die Schulsozialarbeit im Sinne einer schulbezogenen Jugendsozialarbeit durch freie Träger der Jugendhilfe unter der Maßgabe des Fachkräftegebots durchgeführt und weiterentwickelt wird.
Das entsprechende Schreiben, das unter anderem an Frau Ministerpräsidentin Kraft gesendet wurde, finden Sie hier zum Download.