Info: Fördermöglichkeiten in 2025 im Gesamtprojekt „Gib Gewalt keine Chance!“

Mit dem Gesamtprojekt „Gib Gewalt keine Chance!“ unterstützt die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW (LAG JSA NRW) als landeszentraler Zusammenschluss der Träger und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen die Förderung der Rechte junger Menschen sowie die Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes in Einrichtungen der Jugendsozialarbeit. Maßnahmen und Projekte zur Prävention und Nachsorge sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden ebenfalls gestärkt.
Die LAG JSA NRW leitet in diesem Zusammenhang Fördermittel an Träger der Jugendsozialarbeit weiter, um befristete Angebote und Projekte in den Einrichtungen zu realisieren. Die Richtlinien des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes NRW sind hierbei entsprechend zu berücksichtigen.

Auch in 2025 können Einrichtungen der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII wieder
Anträge im Gesamtprojekt „Gib Gewalt keine Chance“ stellen (vorbehaltlich der Zuwendung durch das Land NRW).

Die Frist für die Einreichung von Projektanträge ist der 31.1.2025. Anträge können erst nach Eingang des Zuwendungsbescheides bewilligt werden.
Der 31.1.2025 ist  keine Ausschlussfrist, auch danach können noch Projektanträge eingereicht werden.

Nähere Informationen, sowie die Formblätter finden Sie weiter unten.
Bei Fragen helfen Melanie Kroll und Julia Schneider gerne weiter!

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