Förderung der sozialen Arbeit an Schulen: Hinweise des MAIS

Zur Finanzierung sozialer Arbeit an Schulen stellt das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich jeweils 47,7 Mio. € befristet zur Verfügung. Im Rahmen eines landeseigenen Förderprogrammes soll zielgruppenorientierte Jugendarbeit an Schulen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung zu gewährleistet und so Chancengleichheit auf Bildung und Teilhabe unterstützt werden.

Vor allem sollen die Aufgaben von Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -beratern wahrgenommen werden, die insbesondere dann gegeben sind, wenn

  • die Leistungen nach § 28 SGB II bzw. § 6b BKGG vermittelt werden,
  • die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration durch Bildung erfolgt,
  • Bildungsarmut und soziale Exklusion vermieden bzw. verringert werden.

Darüber hinaus können weitere Aufgaben übernommen werden, die den mit dem Landesprogramm verknüpften präventiven Ansatz unterstützen. Zum Beispiel


  • Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen.
  • sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler, in der Regel in Form offener Freizeitangebote oder Projektarbeit.
  • in Einzelfällen spezielle Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Kooperation mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und mit anderen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Trägern.
  • die Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Kontext.


Die Hinweise in schriftlicher Form finden Sie unten.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW