Das Recht auf Freizeit und Erholung gilt auch für Flüchtlingskinder !

Auch Flüchtlingskinder sollen unbeschwerte Ferienerlebnisse durch die Beteiligung an Ferienfreizeiten genießen!

Spiel, Spaß, Sport, sich erholen, nette Leute kennenlernen, Freundschaften schließen und neue Länder entdecken – für viele Kinder und Jugendliche ist die Teilnahme an Ferienfreizeiten selbst-verständlich Junge. Flüchtlinge können diese Erfahrungen jedoch oft nicht machen.

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW bittet daher erneut alle Ausländerbehörden in NRW, sich auch in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten auch in andere Bundesländer und ins Ausland zu ermöglichen.

Den Aufruf der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge NRW finden Sie hier