Das Recht auf Bildung gilt überall!
Appell der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge zum Weltkindertag
Mit dem Förderprogramm „Integration junger Geflüchteter durch Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ fördert das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW seit dem Jahr 2016 verstärkt den Zugang zu Angeboten der Jugend(sozial)arbeit für junge Menschen mit Fluchthintergrund. Mit niedrigschwelligen Freizeitangeboten zur Förderung des Spracherwerbs und der Sozialkompetenzen wurde das Fundament zur Integration von jungen Geflüchteten gelegt.
Getrübt wird diese positive Entwicklung dadurch, dass mehr als 1.000 Kindern und Jugendlichen in den Landesunterkünften das Recht auf Bildung und damit ihr Schulbesuch monate-, teils jahrelang vorenthalten wird. Die Aktionsgemeinschaft fordert, wie bereits 2017, die Schulpflicht von Anfang an und ein Ende solcher Verstöße gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Zudem werden außerschulische Bildungsangebote noch zu selten in den Alltag der Aufnahmeeinrichtungen miteinbezogen. „Dass in Nordrhein-Westfalen die Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher gelingen kann, zeigt der Beitrag der Jugendarbeit in aller Deutlichkeit. Trotz dieser Erfolge können wir nicht über die Lage der Kinder und Jugendlichen in den Landesunterkünften hinwegsehen. Hier wird das Kinderrecht auf Bildung missachtet.“, erklärt Ilka Brambrink, Sprecherin der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW.
Die Landesregierung darf nicht nachlassen, in die Bildung aller Geflüchteter von Anfang an zu investieren und diese systematisch weiterzuentwickeln. Es fehlen Strategien, die Lücken in den Bildungsbiographien Geflüchteter zu überbrücken. Als Zusammenschluss von Trägern der außerschulischen Bildungsarbeit sind wir gerne bereit, unsere Expertise für die Entwicklung geeigneter Maßnahmen einzubringen.