Berufseinstiegsbegleitung: Stellungnahme zur Umsetzung des § 49 SGB III (neu)

Die Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit begrüßen ausdrücklich die Aufnahme der Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument zur Förderung Jugendlicher beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung in das SGB III. Mit Sorge sehen sie jedoch die neu eingeführte fünfzigprozentige Kofinanzierung durch Dritte. Es sei zu befürchten, dass bis Mitte 2012 die erforderliche Kofinanzierung nicht rechtzeitig geklärt bzw. in die entsprechenden Haushalte eingestellt werden kann und somit die Fortsetzung bzw. kontinuierliche Umsetzung der Berufseinstiegsbegleitung gefährdet ist.

 

Darüber hinaus weisen die Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit darauf hin, dass die bundesgesetzliche Regelung in ihrer Umsetzung in die länderspezifischen Schullandschaften eingreift. Damit die jeweiligen schulischen Gegebenheiten in den Ländern hinreichend Berücksichtigung finden regen die Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit an, dass die Bundesländer an der Umsetzung der Berufseinstiegsbegleitung über ihre Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit sowie ihre jeweiligen Kultus- bzw. Schulministerien intensiv beteiligt werden. Darüber hinaus fordern die Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit eine intensive Beteiligung der Länder bei der Erarbeitung der konkreten Durchführungsbestimmungen für die Berufseinstiegsbegleitung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit finden Sie hier.