Aufruf 2017 für Teilnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen an Ferienfreizeiten
Unter dem Motto „Kommt mit! – Zugangsbarrieren zu Jugendarbeit und Ferienfreizeiten für geflüchtete Kinder und Jugendliche abbauen“ bittet die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge NRW, der auch die LAG Jugendsozialarbeit NRW angehört, alle kommunalen Ausländerbehörden um eine großzügige und transparente Auslegung des geltenden Rechts! Berichte aus der Praxis über die Behinderung der Reisefreiheit von geflüchteten jungen Menschen beunruhigen die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft. Jugendgruppen, die in den Ferien von NRW aus ins Ausland reisen, müssen je nach Aufenthaltsstatus bei der zuständigen Ausländerbehörde oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Genehmigung einholen. Der im Asylrecht geltende Satz, »Bedingungen und Auflagen können angeordnet werden«, wird von den Ausländerbehörden in der Praxis noch immer unterschiedlich gehandhabt. Der aktuelle Aufruf steht als download unten zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema „Ferienfreizeiten für geflüchtete Kinder und Jugendliche finden Sie auf der Homepage der Aktionsgemeinschaft.