Interessenbekundung „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ startet am 10. Juli 2014

Nach Auskunft der Servicestelle JUGEND STÄRKEN startet am 10. Juli 2014 das Interessenbekundungsverfahren für das neue ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“.

Antragsberechtigt für das Modellprogramm sind ausschließlich örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§§ 69, 85 ff. SGB VIII). Diese können Maßnahmen eigenständig durchführen oder freie Träger der Jugendsozialarbeit mittels Weiterleitungsvertrag mit der Umsetzung betrauen. Die interessierten freien Träger bringen ihre Projektideen über den öffentlichen Jugendhilfeträger in die Interessenbekundung ein. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei der Kommune ist verpflichtend. Ihr obliegt die Steuerungs- und Koordinierungsverantwortung für die im Rahmen des Modellprogramms durchgeführten Projekte.

Die Abgabefrist für die Interessenbekundung läuft vom 10. Juli bis spätestens zum 20. August 2014 (23:59 Uhr)  online über das Fördermittelportal des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). 

Bitte beachten Sie, dass für den rechtsverbindlich unterschriebenen und per Post einzureichenden Ausdruck (3-fach) als Fristende der 29. August 2014 (Posteingang, Posteingangsstempel beim BAFzA maßgeblich) gilt. Nach der Bewertung der Interessenbekundungen werden ausgewählte Kommunen zur schriftlichen Antragstellung aufgefordert. Der Förderbeginn ist für Januar 2015 geplant.

Alle Informationen zum Programm sowie den Link zum Online-Formular der Interessenbekundung finden Sie auf der Seite www.jugend-staerken.de.