16 h SGB II im Interesse junger Menschen und nach den Prinzipien der Jugendsozialarbeit umsetzen

Eine Arbeitshilfe für Träger im Arbeitsfeld Jugendsozialarbeit

Mit dem § 16 h SGB II ist im August 2016 ein neuer Fördertatbestand in das SGB II aufgenommen worden, der sich an jungen Menschen unter 25 Jahren richtet, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme derzeit (zumindest zeitweise) nicht erreicht werden. Ihnen sollen passgenaue Betreuungs- und Unterstützungsleistungen angeboten werden, damit sie ihre bestehende individuelle Schwierigkeiten überwinden, Hilfe annehmen und nach Möglichkeit eine schulische und/oder berufliche Qualifikation abschließen können. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit präsentiert eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 16 h SGB II vor Ort.

Die Arbeitshilfe finden Sie hier zum Download.