FAQ zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung in NRW

Die Änderungen in der 60. Fortschreibung der FAQ-Liste, basierend auf der CoronaSchVO gültig ab dem 04.03.2022, betreffen vor allem folgende Punkte:

  • Punkt 1.3: Junge Menschen bis einschl. 17 Jahren dürfen an allen 3G und 2G-Plus-Angeboten der Jugendförderung ohne weiteren Nachweis teilnehmen. Für junge Erwachsene ab 18 Jahren gelten teilweise einschränkende Regelungen.
  • Punkt 1.4: Streichung der Ausnahmeregelungen für die Maskenpflicht in Innenräumen.
  • Punkt 1.6: Aktualisierung der Regelung zum Negativtestnachweis für junge Menschen vor Ort.

Die 59. Fortschreibung der FAQ-Liste vom 17.02.2022, basierend auf der CoronaSchVO gültig ab 17.02.2022, wurde insbesondere Punkt 1.3 zu den allgemeinen Regelungen für die Jugendförderung grundlegend überarbeitet. Darüber hinaus gibt es größere Anpassungen in den Punkten 1.5, 1.6 und 1.8.

Im Rahmen von Brauchtumsveranstaltung (siehe Punkt 1.8) ist zu beachten, dass es regional zu abweichenden Reglungen in Form von Allgemeinverfügungen kommen kann (§ 7 Abs. 2a CoronaSchVO), welche auch die Angebote der Jugendförderung betreffen können.


Die 58. Fortschreibung der FAQ-Liste vom 01.02.2022 bezieht sich auf die CoronaSchVO, gültig ab dem 20.01.2022.

Die Änderungen in der neuen FAQ-Liste sind wieder farbig markiert und betreffen:

  • Punkt 1 (Rechtliche Regelungen): empfohlene Vorgehensweise, wenn bekannt ist, dass unter 16-jährige aus verschiedenen Gründen nicht zur Schule gehen und daher nicht an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen
  • Punkt 2 (Ferienangebote) wurde gestrichen, da die Informationen zu Förderprogrammen für Ferienangebote hinlänglich bekannt sind und damit eine Reduzierung des Umfangs der FAQ-Liste erfolgt. Die Fördermöglichkeiten der Ferienangebote bestehen jedoch weiterhin. Aufnahme des Hinweises, dass für die Osterferien noch keine Regelungen vorliegen
  • Punkt 5 (Förderfragen): Aktualisierung des Punktes 5.1 (Stornokosten)

Die nächste FAQ-Runde findet am Freitag, 11.02.2022 statt. Fragen und Rückmeldungen richten Sie gerne an die in der FAQ-Liste benannten Ansprechpersonen.


In der 57. Fortschreibung der FAQ-Liste vom 18. Januar 2022, basierend auf den Vorgaben der CoronaSchVO vom 16.01.2022, wurden insbesondere die Punkte 1.3 (Allgemeine Regelungen), 1.4 (Maskenpflicht) und 1.10 (beaufsichtigte Selbsttests) umfangreich überarbeitet.

Änderungen sind wie üblich orange markiert.

Bitte beachten Sie, dass Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft sind, eine weitere Impfung benötigen, um als vollständig geimpft zu gelten und zwei weitere Impfungen benötigen, um als geboostert zu gelten.

Als Downloads finden sie neben der FAQ-Liste und der aktuellen CorSchV auch die dazugehörige Anlage und ein Infoblatt bzgl. 2G+, 2G, 3G-Angeboten und mögliche Testverfahren und –ausnahmen.


Die 56. Fortschreibung der FAQ-Liste vom 22.12.2021 bezieht sich auf die CoronaSchVO des Landes NRW, gültig seit dem 17.12.2021.

Änderungen sind wie üblich in orange hinterlegt. Folgende wichtige Hinweise sollten beachtet werden:

  • Alle Angebote der Kinder- und Jugendförderung sind auch während der Weihnachtsferien weiterhin möglich (siehe Punkt 1.3 und 1.4 der FAQ).
  • Kinder und Jugendliche bis einschl. 15 Jahren müssen vom 27.12.2021 bis zum 09.01.2022 einen negativen Testnachweis (Bürgertest oder PCR-Test) vorlegen oder einen beaufsichtigten Selbsttest vor Ort durch geschulte Personen durchführen lassen, um als immunisiert zu gelten und an 2G, 2G+ oder 3G Angeboten der Jugendförderung teilnehmen zu können (siehe Punkt 1.3 der FAQ).
  • Auch im Rahmen von 3G-Angeboten (Jugendsozialarbeit, Angebote für sozial oder individuell benachteiligte 16- und 17-Jährige sowie Kinder-, Jugend- und Familienerholungsfahrten) dürfen beaufsichtigte Selbsttests vor Ort von geschulten Personen durchgeführt werden (siehe Punkt 1.3, 1.4 und 1.12 der FAQ).

Punkt 1.3 der FAQ beschreibt die Regelungen und Möglichkeiten für die Ferienzeit vom 27.12.2021 bis zum 09.01.2022 und wurde neu eingefügt.

Punkt 1.4 der FAQ beschreibt die Regelungen, welche aktuell außerhalb der Ferienzeit gelten und wurde ebenfalls im Sinne eines besseren Verständnisses überarbeitet.

Darüber hinaus gibt es in weiteren Punkten der FAQ kleinere und größere Anpassungen (orange markiert).

Die nächste FAQ-Runde zur Besprechung der aufgekommen Fragen und Versänderungen findet am 14. Januar 2022 statt.


Die 55. Fortschreibung der FAQ-Liste vom 08.12.2021, basierend auf der CoronaSchVO vom 04.12.2021, umfasst Antworten zur weiteren Verschärfungen für nicht immunisierte Personen.

Die Änderungen sind wie immer farbig gekennzeichnet.

Die zentralen Änderungen sind unter Punkt 1, 4 und 6 der Liste zu finden und betreffen insbesondere die Teilnahme nicht immunisierter Personen, mögliche Ausnahmen für nicht immunisierte Personen und die Maskenpflicht.

Die FAQ-Runde kommt wieder am 10.12.2021 zusammen.


Die 54. Fortschreibung der FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung vom 30.11.2021 basiert auf der aktuellen CoronaSchVO des Landes NRW mit Gültigkeit ab dem 27.11.2021.

Die Änderungen in der FAQ-Liste sind wieder farbig markiert. Die zentralen Veränderungen betreffen die Punkte 1.3 sowie 1.7-1.10. Hier werden die aktuellen Zugangsvoraussetzungen zu den Angeboten der Kinder- und Jugendförderung aufgeführt. Unter anderem kann der notwendige Negativtestnachweis auch durch einen beaufsichtigen Selbsttest erbracht werden.

Die nächste FAQ-Runde findet am Freitag, 03.12.2021 statt.


Die 53. Fortschreibung der FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung vom 16. November 2021, basierend auf der CoronaSchVO des Landes NRW mit Gültigkeit ab dem 10.11.2021, wurde wie folgt geändert:.

  • Punkt 1.3, 1.13 und 1.16: die reduzierte Geltungsdauer der Tests im Rahmen der Coronaschutzverordnung (nur noch 24 Stunden)
  • Punkt 1.3. zudem noch: einschränkende Testregelungen bei Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen
  • Punkt 1.4: Schnelltests sind wieder kostenfrei möglich
  • Punkt 5.3: Aktualisierung der Informationen zum Coronaaufholpaket „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Die nächste FAQ-Runde findet am 26.11.2021 statt.

Die 52. Fortschreibung der FAQ zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung vom 02.11.2021 basiert auf der aktuellen CorSchV, die bis 24.11.2021 gültig ist. Die wenigen vorhandenen Änderungen sind wie üblich orange hinterlegt.

Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre neben den Schultestungen auch weiterhin ein Anrecht auf kostenlose Antigen-Schnelltest haben, um an 3G Angeboten teilnehmen zu können.


In der 51. Fassung der FAQ-Liste vom 05.10.2021, die sich auf die CorSchV vom 01.10.2021 bezieht, wurden folgende Aktualisierungen/ Änderungen vorgenommen:

  • Schüler*innen gelten in den Ferien (11.10- bis 24.10.2021) nicht als getestet. Zur Teilnahme an Angeboten ist daher ein negativer Testnachweis oder ein beaufsichtigter Schnelltest notwendig (sehen sie insb. in Punkt 1.3 und 1.8 der FAQ)
  • Im Rahmen von Tanz- und Gesangsangeboten ist nun neben einem PCR-Test als Zugang auch negativer Antigen-Schnelltest zulässig, der nicht älter als 6 Stunden ist.
  • Auch sind Erläuterungen für Ferienfreizeiten sowie Ferienreisen enthalten (s. Punkt 1.3 sowie 2.1 der FAQ).

Alle Änderungen sind farblich gekennzeichnet. Die nächste FAQ-Runde findet am 15.10.2021 statt. 


In der 50. Fortschreibung der FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung vom 21.09.2021 wurden Aktualisierungen und Streichungen bei folgenden Punkten vorgenommen:

Punkt 1.3Der Inzidenz-Wert von 35 wurde in § 4 der Coronaschutz-Verordnung gestrichen. So wurde auch in diesem Punkt der FAQ-Liste der Inzidenzwert 35 gestrichen. Hinweis: diese Änderung hat keine Auswirkungen, da derzeit überall in NRW der 7-Tage-Inzidenz-Wert bei über 35 liegt
Punkt 4Änderung der Überschrift dieses Erläuterungspunktes
Punkt 4.4NEU: Er bezieht sich auf die seit dem 15.09.2021 gültige Auskunftspflicht in Bezug auf den Impfstatus in Schulen und Ferienlagern

Die Änderungen und Neuerungen sind wieder farbig gekennzeichnet.

Die nächste FAQ-Runde tagt wieder am 01.10.2021. 

Die 50. Fortschreibung der FAQ-Liste sowie die ab dem 15.09.2021 geltende aktuelle Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVo – gültig bis 08.10.2021) finden Sie hier zum Download.


In der 49. Fortschreibung der FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung vom 08.09.2021 wurden Aktualisierungen, Ergänzungen und Erläuterungen u.a. bei den folgenden Punkten vorgenommen:

Punkt 1.3Ergänzungen und Konkretisierungen zu den Erläuterungen der Regelungen für Angebote in der Jugendförderung (Maskenpflicht, Testpflicht)
Punkt 1.4NEU – Erläuterungen zur Maskenpflicht in Einrichtungen mit mehr als 20 Kindern und Jugendlichen
Punkt 1.7Ergänzende Erläuterungen zum Negativtestnachweises und zur Durchführung von beaufsichtigten Selbsttests
Punkt 1.8NEU – Erläuterungen, was bei Konzert- / Discoveranstaltungen im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung in Bezug auf die Testpflicht zu beachten ist
Punkt 1.9NEU – Erläuterungen, ob Ausnahmeregelungen möglich sind
Punkt 1.12Ergänzung dass beaufsichtigte Selbsttests auch mit beschäftigten in der Kinder- und Jugendförderung durchgeführt werden können
Punkt 5.3Aktualisierung zu dem bundesweiten Förderprogramm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“  der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). Antragstellungen für Angebote in den Herbstferien sind ab sofort möglich. (Hinweis: diese Mittel können ZUSÄTZLICH zu den Mitteln, die den Jugendämtern schon aus dem Sonderprogramm „Aufholen nach Corona“ im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Verfügung stehen, beantragt werden)
Punkt 6.1Ergänzende Erläuterungen zu den Regelungen für sportliche, kulturelle und musikalische Angebote
Punkt 9.2NEU – Erläuterungen dazu, was bei der Beherbergung im Rahmen von Angeboten der Kinder- und Jugendförderung zu beachten ist

Als Download ebenfalls zur Verfügung stehen die aktuelle Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) des MAGS, in der ab dem 02.09.2021 gültigen Fassung sowie die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO vom 17.08.2021, auf die mehrfach verwiesen wird – in der es aber KEINE weiteren Änderungen gibt.

Die Änderungen und Neuerungen sind wieder farbig gekennzeichnet.

Die nächste FAQ-Runde kommt wieder am 17.09.2021 zusammen.


In der 48. Fortschreibung der FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung wurden – aufgrund der grundlegenden Veränderung der CorSchV – umfangreiche Aktualisierungen, Ergänzungen und Erläuterungen vorgenommen:

Punkte 1.1 – 1.2Aktualisierte Erläuterungen zu rechtlichen Regelungen in der Jugendförderung (es gibt keinen eigenständigen Paragraphen für Angebote und Einrichtungen der Jugendförderung mehr)
Punkt 1.3Erläuterungen der Regelungen für Angebote in der Jugendförderung (Maskenpflicht, Testpflicht)
Punkt 1.4Informationen zu Beschränkungen im Freien
Punkt 1.5Erläuterungen zu Regelungen der Testpflichten
Punkt 1.6Hinweis, dass es keine Beschränkungen der Teilnehmendenzahl gibt
Punkt 1.7Hinweis, dass es keine Pflicht zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit gibt
Punkt 1.8Hinweis, dass genesene und immunisierte Mitarbeitende und Teilnehmende nicht von der Maskenpflicht ab 20 Teilnehmenden befreit sind
Punkt 1.12Informationen zur Gültigkeit des Negativtestnachweises
Punkt 1.16Erläuterungen zu Vorgaben und Regelungen für bestimmte Angebotsformen
Punkt 2.1Hinweis, dass es derzeit keine Regelungen für die Herbstferien gibt
Punkt 3.1Ergänzender Hinweis zur Beachtung der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO
Punkt 6.1Informationen zu Regelungen für sportliche, kulturelle und musikalische AngeboteDie Änderungen und Neuerungen sind wieder farbig gekennzeichnet

Als Download stehen hier neben der 48. FAQ-Liste auch die aktuelle Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – des MAGS, in der ab dem 23.08.2021 gültigen Fassung, die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO und der 34. Erläuterungserlass zur Anwendung der aktuellen CoronaSchVO zur Verfügung.

Die nächste FAQ-Runde findet am 03.09.2021 statt.


Die Änderungen / Aktualisierungen und Ergänzungen in der 47. Fassung der FAQ-Liste zu den Fragen zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung NRW im Bereich der Kinder- und Jugendförderung vom 10.08.2021 sind wieder farblich markiert und beziehen sich auf:

Punkt 1 (Rechtliche Regelungen)

  • Die Inzidenzstufe 3 ist vorläufig bis zum 19.08.2021 außer Kraft gesetzt. Bei einer lokalen Inzidenz über 50 gelten die Regelungen der Inzidenzstufe 2 (Nr. 1.2, 1.3, 1.4, 1.5)
  • Erläuterung zur vollständig immunisierten Personen (Nr. 1.12)

Punkt 2 (Ferienangebote)

  • Weitere Erläuterungen zum Thema Ferienfahrten in andere Bundesländer oder das Ausland (Nr. 2.6)
  • Hinweis zu Regelungen beim Wechsel der Inzidenzstufe (Nr. 2.10)

Punkt 5 (Förderfragen)

  • Aktualisierung zum Programm Aufholen nach Corona in NRW (Nr. 5.3)
  • Ergänzung zum Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung DKJS (Nr. 5.3)

Punkt 6 (Sportangebote, Musikangebote, künstlerische Angebote und kulturelle Angebote)

  • Hinweis, dass Inzidenzstufe 3 vorläufig außer Kraft gesetzt ist (Nr. 6.2)

Die nächste FAQ-Videokonferenz-Runde findet am Freitag, den 20.08.2021 statt. Zum 19.08.21 erwarten wir eine neue Coronaschutzverordnung. Bitte informieren Sie sich hierzu zwischenzeitlich auf den Internetseiten der MAGS NRW. Neue Fragestellungen auch zur dann neuen Verordnung senden Sie uns doch bitte bis zum 20.08. 2021 um 10 Uhr zu, so dass wir sie bündeln und dann am Nachmittag beraten und klären können. Die nächste FAQ Liste würde dann wieder am Dienstag, dem 24.8.21 verschickt.


Die 46. Fortschreibung der FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung vom 27.07.2021 umfasst folgende Änderungen/ Ergänzungen / Streichungen: 

Punkt 1.6: Richtigstellung der Hinweise zur Testpflicht bei mehrtägigen Ferienangeboten in der Inzidenzstufe 1

Punkt 1.7: Redaktionelle Änderungen für eine bessere Lesbarkeit der Hinweise in der Inzidenzstufe 0

Punkt 1.16: Streichung des Hinweises zur Bundesnotbremse, die am 30.06.2021 außer Kraft getreten ist 

Punkt 5.3: Aktualisierung der Informationen zum Förderpaket ‚Aufholen nach Corona in der Kinder- und Jugendhilfe in NRW‘.

Die Änderungen sind wieder farbig markiert. Die Streichungen sind NICHT kenntlich gemacht.


Die am 14. Juli veröffentlichte 45. Fortschreibung der FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung sowie der 33. Erläuterungserlass des MKFFI stehen hier zum Download zur Verfügung.

Die FAQ-Liste wurde in folgenden Punkten geändert/ ergänzt/ gekürzt:

Punkt 1 (Rechtliche Regelungen)

  • Änderungen bei den Regelungen in den Inzidenzstufen 2 und 1 für die ein- und mehrtägigen Ferienangebote (Punkt 1.5 und 1.6) und für Kinder- und Jugendferienreisen (Punkt 1.6), gültig seit dem 29.06.2021
  • Einfügen der Inzidenzstufe 0 (Punkt 1.7), sowie der entsprechenden Neuerungen für die Angebote der Jugendförderung – gültig seit dem 09.07.2021
  • Für jede Inzidenzstufe (Punkt 1.4-1.7) erfolgte eine ausführliche und übersichtliche Darstellung aller Angebote (Regelangebote im Freien und in geschlossenen Räumen sowie ein- und mehrtägige Ferienangebote und Kinder- und Jugendferienreisen)
  • Streichungen der Hinweise zu der Bundesnotbremse

Punkt 2 (Ferienangebote):

  • Streichung von nicht aktuellen Punkten (z.B. Ferienangebote bei Inzidenz über 100)
  • Aktualisierungen zum Bundesprogramm ‚Aufholen nach Corona‘

Punkt 3 (Allgemeine Hygieneregelungen):

  • Kürzungen und Zusammenfassungen

Punkt 4 (Verantwortung des Trägers):

  • Aktualisierung der Quellenangabe der CoronaArbeitsschutz-Verordnung
  • Zusammenfassung der Regelungen zur Bereitstellung von Masken und Tests nach der CoronaArbeitsschutz-Verordnung

Punkt 5 (Förderfragen)

  • Neuaufnahme von Informationen zu zwei Programmen des CoronaAufholpaketes des Bundes (Hinweis: Hier handelt es sich um Vorabinformationen – Bitte haben Sie noch Geduld, bis die offiziellen Informationen kommen.)

Ehem. Punkt 6 (‚Personal – Hauptamtliche Fachkräfte, Nebenamtliche und ehrenamtliche)

  • wurde ganz herausgenommen, weil die Fragen nicht mehr aktuell sind
  • sobald relevante neue Fragestellungen benannt werden, wird dieser Punkt wieder aufgenommen

Neuer Punkt 6 (Sportangebote, Musikangebote, künstlerische Angebote und kulturelle Angebote)

  • Ergänzung der Erläuterungen im Punkt 6.2 (musikalische Angebote) um die Regelungen der Inzidenzstufe 0

Punkt 7. (JuleiCa)

  • ab Juli 2021 keine automatische Verlängerung der JuleiCa mehr

Punkt 9. (Beherbergung und Unterbringung)

  • Aktualisierung der Hinweise zur Anreise bei Angeboten mit Übernachtung

Änderungen sind farbig markiert, Streichungen sind NICHT kenntlich gemacht.


In der 44. Fortschreibung der FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung (erschienen am 22. Juni 2021), wurden folgende Aktualisierungen, Ergänzungen und Erläuterungen vorgenommen:

  • Punkte 1.4, 1.5 und 1.6: Ergänzende Infos zu den Angeboten des § 12 Abs. 2-4 CoronaSchVO
  • Punkt 1.13: Hinweis zu Schulungsvideos zur Durchführung von beaufsichtigten Coronaselbsttests
  • Punkt 2.9: Anreise im Bus mit mehreren Gruppen im Rahmen von Kinder- und Jugendferienreisen
  • Punkt 3.4: Ergänzende Infos zu Regelungen der Maskenpflicht
  • Punkt 6.6: Regelungen für Planungsrunden zur Durchführung von Angeboten der Jugendförderung für haupt-, neben- und ehrenamtlichen Personen

Die Änderungen und Neuerungen sind wieder farbig gekennzeichnet.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW (gültig ab 21.06.2021) finden Sie hier.


Die 43. Fortschreibung der FAQ-Liste vom 18.06.2021 umfasst folgende Änderungen/ Aktualisierungen:

  • 1.4: Regelungen für Angebote in Inzidenzstufe 3
  • 1.10: Angebote bei Ferienfreizeiten im Freien und in geschlossenen Räumen
  • 1.11: Einsatz von Spielmobilen
  • 1.23: Feste Gruppen
  • 3.4: Tragen von Masken während eines Angebots der Jugendförderung
  • 3.7: Gemeinsames Kochen
  • 10.2: Beherbergungen
  • 10.3: Anreise bei Angeboten mit Übernachtung außerhalb der Ferienzeiten

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW finden Sie hier.


In der 42. Fortschreibung der FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 10.06.2021 wurden folgende Aktualisierungen, Ergänzungen und Erläuterungen vorgenommen:

  • 1.4. –1.6.: Ergänzende Infos zu den Angeboten des §12 CoronaSchVO
  • 1.11: Durchführung von beaufsichtigten Coronaselbsttests
  • 1.15 + 1.16: Einverständniserklärungen bei beaufsichtigten Coronaselbsttests
  • 1.30: Geltungsdauer der aktuellen CoronaSchVO
  • 2.2. + 2.3: Hinweise zu Ferienangeboten
    2.11: Speisenzubereitung während der Ferienangebote
  • 3.4: Korrektur beim Masketragen drinnen in der Inzidenzstufe 1
  • 3.9: Speisenzubereitung im Rahmen von Regelangeboten
  • 6.5: Aufhebung der Impfpriorisierungen
  • 7.1 + 7.2: Aktualisierte Informationen zu sportlichen und musikalischen Angeboten
  • 8.2: Durchführung von Juleica-Schulungen im Rahmen von §12 CoronaSchVO

Die Änderungen und Neuerungen sind wieder farbig gekennzeichnet.

Die in der ab dem 10.06.2021 gültigen Fassung der CoronaSchV vorgenommenen Änderungen konnten in dieser 42. Fassung der FAQ-Liste noch nicht berücksichtigt werden.

Die aktuelle CoronaSchV finden Sie hier: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw


Die 41. Fassung der FAQ zur Eindämmung der Coronapandemie in der Jugendförderung ist am 02.06.2021 erschienen und beinhaltet folgende Veränderungen (Änderungen sind in der FAQ-Liste wie üblich orange hinterlegt):

  • Regelungen für Angebotsformen nach dem vorliegenden Inzidenzwert des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
  • Regelungen für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (vorher „außerschulische Bildungsangebote“; § 12 CoronaSchVO).
  • Regelungen für Ferienangebote und Ferienreisen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§ 12 CoronaSchVO).
  • Regelungen zu Testungen im Rahmen von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§ 12 CoronaSchVO).

Aufgrund umfangreicher Änderungen sind viele neue Fragen aufgekommen, welche bisher noch nicht alle beantwortet werden konnten.

Darüber hinaus steht die CoronaSchVO (28.05.2021), der erläuternde Erlass des MKFFI (02.06.2021) sowie die CoronaTestQuarantäneVO samt Anlage 1 zum Download zur Verfügung.


Die inzwischen 40. Fortschreibung der FAQ-Liste wurde am 26.05.2021 veröffentlicht. Am 18. Mai 2020 erschien erstmals eine FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung. Anlässlich dieses „Jubiläums“ bedanken wir uns ganz herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter:innen des MKFFI NRW, der beiden Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe sowie den Kolleg:innen des Arbeitskreises G5, mit denen wir seit über einem Jahr nahezu wöchentlich aktuelle Fragen und Anliegen der Träger und Einrichtungen beraten.

In der aktuelle FAQ-Liste wurden folgende Punkte verändert oder neu aufgenommen:

  • 1.7: Aktualisierte Informationen zur Testpflicht von Betreuer*innen, Aufsichts- und Anleitungspersonen.
  • 1.29: Informationen zu vollständig geimpften oder genesenen jungen Menschen. 
  • 1.30: Informationen zu vollständig geimpften oder genesenen jungen Menschen über 18. Jahre.
  • 2.5: Regelungen für Ferienfahrten /-reisen in andere (Bundes-)Länder. WICHTIG: Aktuell sind Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen, Ferienfahrten und –reisen noch untersagt. Neue Regelungen sollen noch im Mai in Kraft treten (Stand 25.05.2021)
  • 3.3: Aktualisierte Informationen zur Maskenpflicht in Angeboten der Jugendförderung.
Downloads
40. FAQ-Liste

Am 18.05.2021 wurde die 39. Fortschreibung der FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung sowie der 30. Erläuterungserlass des MKFFI veröffentlicht.

Folgende Punkte wurden in der FAQ-Liste aktualisiert, weiter erläutert oder ergänzt:

  • 1.2 und 1.12: Veränderungen bei den Angeboten in der Kinder- und Jugendförderung gem. § 7 Abs 1a CorSchVO 
  • 1.4 – 1.8: Erläuterungen zur ‚Bundesnotbremse‘ ab einem 7-Tages-Inzidenzwert von über 165
  • 2.1: Hinweise zu Angeboten in den Pfingst- und Sommerferien (In der aktuellen CorSchVO gibt es noch keine Aussagen zu möglichen Angeboten in den Sommerferien.)
  • 6.6 + 6.7: Hinweise zu neuen Impfmöglichkeiten für alle Tätigen in Einrichtungen und Diensten in der Kinder- und Jugendhilfe 

Die Änderungen und Neuerungen sind farbig gekennzeichnet.


Am 11. Mai 2021 wurde die 38. Aktualisierung der FAQ-Liste veröffentlicht.

In diese Version wurden folgende Punkte eingefügt/ aktualisiert:

  • Umsetzung der Bundesnotbremse in der Kinder- und Jugendförderung ab einer Inzidenz von über 165 
  • Aufhebung von Schutzmaßnahmen nach der CoronaSchVO ab einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 50
  • Hinweise für Ferienangebote
  • Hinweise zu den Impfmöglichkeiten für einen Teil der Personengruppen innerhalb der Priorisierungsgruppe 3